Gelb-Schwarz wie Gold
Es gibt Parallelen: Die Preise schwanken beträchtlich, beide haben eine gelbe Farbe und beide befinden sich wieder im Aufwind
Die Sprache ist von Gold und – das kommt sicher etwas überraschend – Borussia Dortmund, kurz BVB. Die Aktie des gelb-schwarzen Fußball-Champions League-Teilnehmers hat jüngst wieder einmal die 10-Euro-Marke erreicht. Sie glitzert für Anteilseigner quasi golden. Das war vor 17 Jahren das letzte Mal der Fall. Beim Börsendebüt 2000 notierte der BVB sogar zehn Prozent höher. Neun Jahre danach kostete die Aktie aber auch 90 Prozent weniger.
Gold konnte jüngst ebenfalls im Kurs wieder aufholen. Seit dem Tief Ende 2015 stehen mehr als 150 US-Dollar Plus zu Buche. Auch beim gelb-goldenen Edelmetall lag der Kurs schon mal deutlich höher und sehr viel tiefer. Doch es scheint sich fundamental einiges zu tun – sowohl beim BVB wie auch beim Gold. Beziehungsweise tut sich einiges bei den Konkurrenz-Vehikeln. So scheint der Glaube an zum Beispiel den FC Bayern als nationalen Konkurrenten bei den Fußball-Fachleuten abzunehmen. International dürften die Verschuldungen der Spitzenvereine irgendwann auch auf das Sportliche zurückfallen – auch wenn das jüngste Champions League-Spiel vom BVB 0 : 2 verloren ging. Retardierende Elemente gibt es eben nicht nur in der Literatur, sondern auch auf dem Fußballplatz und an der Börse.
Ähnlich die Voraussetzungen bei Gold: Bei den Investoren geht das Vertrauen in die FIAT-Währungen mehr und mehr verloren. Der US-Dollar zeigt zwar vordergründig Stärke gegen Euro und Co. Doch mit einem Blick auf die Verschuldungsorgie der USA erscheint der Dollar nur wie der Einäugige unter den Blinden. Gegenüber Gold dürften daher alle Währungen langfristig verlieren – wie in der Vergangenheit auch. Nicht nur Anleger in BVB-Aktien sollten sich daher neben ihren gelb-schwarzen auch goldene Engagements überlegen. Aktien von Goldgesellschaften mit guten Projekten scheinen zwar spekulativ, aber auch besonders interessant. Zu diesem Kreis gehören Steppe Gold und Revival Gold.
Steppe Gold - https://rohstoff-tv.net/c/c,search/?v=298476 - besitzt in der Mongolei zwei Goldprojekte. Auf dem Altan Tsagaan Ovoo-Goldprojekt (zu 100 Prozent im Alleinbesitz) soll im ersten Halbjahr 2019 der erste Goldguss erfolgen. Daneben gehört Steppe Gold zu 80 Prozent das Khundii-Goldprojekt, ebenfalls in der Mongolei.
Revival Gold bebohrt in Idaho sein Beartrack-Goldprojekt und das benachbarte Arnett Goldprojekt. Das früher bereits produzierende Beartrack-Goldprojekt lieferte bei den aktuellen Bohrungen beispielsweise 1,88 Gramm Gold pro Tonne Gestein. Zum Portfolio von Revival Gold gehört noch das fortgeschrittene Diamond Montain Phosphat-Projekt in Utah.
Aktuelle Unternehmensinformationen und Pressemeldungen von Steppe Gold (https://www.resource-capital.ch/de/unternehmen/steppe-gold-ltd.html).
Gemäß §34 WpHG weise ich darauf hin, dass Partner, Autoren und Mitarbeiter Aktien der jeweils angesprochenen Unternehmen halten können und somit ein möglicher Interessenkonflikt besteht. Keine Gewähr auf die Übersetzung ins Deutsche. Es gilt einzig und allein die englische Version dieser Nachrichten.
Disclaimer: Die bereitgestellten Informationen stellen keinerlei Form der Empfehlung oder Beratung da. Auf die Risiken im Wertpapierhandel sei ausdrücklich hingewiesen. Für Schäden, die aufgrund der Benutzung dieses Blogs entstehen, kann keine Haftung übernommen werden. Ich gebe zu bedenken, dass Aktien und insbesondere Optionsscheininvestments grundsätzlich mit Risiko verbunden sind. Der Totalverlust des eingesetzten Kapitals kann nicht ausgeschlossen werden. Alle Angaben und Quellen werden sorgfältig recherchiert. Für die Richtigkeit sämtlicher Inhalte wird jedoch keine Garantie übernommen. Ich behalte mir trotz größter Sorgfalt einen Irrtum insbesondere in Bezug auf Zahlenangaben und Kurse ausdrücklich vor. Die enthaltenen Informationen stammen aus Quellen, die für zuverlässig erachtet werden, erheben jedoch keineswegs den Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Aufgrund gerichtlicher Urteile sind die Inhalte verlinkter externer Seiten mit zu verantworten (so u.a. Landgericht Hamburg, im Urteil vom 12.05.1998 - 312 O 85/98), solange keine ausdrückliche Distanzierung von diesen erfolgt. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehme ich keine Haftung für die Inhalte verlinkter externer Seiten. Für deren Inhalt sind ausschließlich die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Es gilt der Disclaimer der Swiss Resource Capital AG zusätzlich: https://www.resource-capital.ch/de/disclaimer-agb/http://www.resource-capital.ch/de/disclaimer_agb.html