Handelszölle – kein Problem
Werden von den USA Zölle auf Güter erhoben, steigen die Rohstoffpreise. Dies ist das Fazit einer Bloomberg-Analyse. Unternehmen mit guten Metallprojekten könnten profitieren
Aktuelle Unternehmensinformationen direkt per Push-Mitteilung erhalten
Nitesh Shah hat sicherlich auch Eigennutz im Hinterkopf, wenn er eine Analyse des Nachrichtendienstleisters Bloomberg erläutert. Der Rohstoffexperte vom ETP-Emittent (Exchange Traded Products) WisdomTree hofft nämlich auf bessere Geschäfte für die Anlageprodukte des Unternehmens. Dies zumindest, wenn die Analyse von Bloomberg zutrifft. Denn die Bloomberg Economics-Experten gehen davon aus, dass Handelszölle sogar für Metalle und einige andere Rohstoff preismäßig zuträglich sein könnten, ja sogar sollten.
Bloomberg geht auf der einen Seite davon aus, dass ein Zoll von zehn Prozent der USA auf alle Einfuhren insgesamt nur einen negativen Einfluss auf den Welthandel von kumuliert sieben Prozent bis zum Jahr 2021 haben würde. Auf des gesamte Welt-Bruttoinlandsprodukt gerechnet wäre dies nur ein negativer Effekt von weniger als ein Prozent. Selbst bei einem Zoll von 20 Prozent wären die Effekte nicht übermäßig gravierend.
Auf der anderen Seite dürften die Zölle jedoch empfindliche Einschnitte bei den Lieferketten der Rohstoffe haben. Die USA sind insbesondere abhängig von Importen einiger Basismetalle. Deren Preise dürften dann steigen, so die Bloomberg-Experten. Produzenten, die ihre Metalle in die USA importieren können oder relativ unabhängig von den Lieferketten in die USA sind, sollten daher profitieren. Zwei Beispiele hierfür sind Copper Mountain Mining und Zinc One.
Zinc One - https://www.commodity-tv.net/c/search_adv/?v=298394 - will in Peru die von 2007 bis 2008 in Betrieb befindliche Zinkmine Bongrá wieder zum Leben erwecken. Das Projekt wurde lediglich aufgrund der Wirtschaftskrise 2008 und dem damit zusammenhängenden gefallenen Zinkpreis eingestellt. Zinkgehalte von 20 Prozent und eine hohe Gewinnungsrate sprechen für Bongará. Zudem gehört das Charlotte-Bongará-Zinkprojekt, das unweit von Bongará liegt zum Konzern. Eine Wiederaufnahme der Produktion in Bongará ist für die nächaten 24 bis 36 Monate geplant.
Copper Mountain Mining - https://rohstoff-tv.net/c/c,search/?v=298398
- besitzt in der kanadischen Provinz British Colombia die Copper Mountain-Kupfermine, die auch Silber und Gold als Beiprodukte fördert. Eine Kooperation mit dem Miteigentümer Mitsubishi, die Japaner besitzen 25 Prozent an der Mine, ist nun bedeutend für die Kanadier. Denn die rund 100.000 Pound Kupferäquivalent, die dort jährlich produziert werden, gehen derzeit ausschließlich nach Japan in die Mitsubishi-Kupferverarbeitung. Ein steigender Kupferpreis würde positiv auf den Gewinn durchschlagen.
Gemäß §34 WpHG weise ich darauf hin, dass Partner, Autoren und Mitarbeiter Aktien der jeweils angesprochenen Unternehmen halten können und somit ein möglicher Interessenkonflikt besteht. Keine Gewähr auf die Übersetzung ins Deutsche. Es gilt einzig und allein die englische Version dieser Nachrichten. Disclaimer: Die bereitgestellten Informationen stellen keinerlei Form der Empfehlung oder Beratung da. Auf die Risiken im Wertpapierhandel sei ausdrücklich hingewiesen. Für Schäden, die aufgrund der Benutzung dieses Blogs entstehen, kann keine Haftung übernommen werden. Ich gebe zu bedenken, dass Aktien und insbesondere Optionsscheininvestments grundsätzlich mit Risiko verbunden sind. Der Totalverlust des eingesetzten Kapitals kann nicht ausgeschlossen werden. Alle Angaben und Quellen werden sorgfältig recherchiert. Für die Richtigkeit sämtlicher Inhalte wird jedoch keine Garantie übernommen. Ich behalte mir trotz größter Sorgfalt einen Irrtum insbesondere in Bezug auf Zahlenangaben und Kurse ausdrücklich vor. Die enthaltenen Informationen stammen aus Quellen, die für zuverlässig erachtet werden, erheben jedoch keineswegs den Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Aufgrund gerichtlicher Urteile sind die Inhalte verlinkter externer Seiten mit zu verantworten (so u.a. Landgericht Hamburg, im Urteil vom 12.05.1998 - 312 O 85/98), solange keine ausdrückliche Distanzierung von diesen erfolgt. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehme ich keine Haftung für die Inhalte verlinkter externer Seiten. Für deren Inhalt sind ausschließlich die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Es gilt der Disclaimer der Swiss Resource Capital AG zusätzlich: www.resource-capital.ch/de/disclaimer_agb.html